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Änderungen in der türkischen Gesetzgebung über Kurzfristige Vermietung

Jeder von Ihnen hat wahrscheinlich von der Änderung der türkischen Gesetzgebung zu kurzfristigen Leasingverhältnissen gehört. Welche Neuerungen, welche Mieter und Vermieter sind erforderlich, welche Verantwortung für das Brechen des Gesetzes und andere Fragen werden wir im Folgenden beantworten. In diesem Artikel möchten wir Sie über wesentliche Änderungen der türkischen Gesetzgebung in Bezug auf die Lieferung und Vermietung von Immobilien in der Türkei für einen Zeitraum von 1 Tag bis 6 Monaten informieren.

Beeilen Sie sich, Ihnen mitzuteilen, dass unsere Agentur alle erforderlichen Genehmigungen für die rechtmäßige und zuverlässige Lieferung von Mietwohnungen erhalten hat. Leider hat sich das neue Gesetz für die Eigentümer sehr verschärft und für die Agenturen schwieriger gemacht. Nach dem neuen Gesetz können nur spezielle lizenzierte Agenturen gemietet werden, die über eine besondere Erlaubnis und ein besonderes System für die Registrierung von Gästen verfügen. Ie Wenn Sie nun ein Apartment oder eine Villa in der Türkei mieten, ist es genauso wie in Hotels erforderlich, dass sich alle Personen, die am Ankunftstag und am Abreisetag eintreten, bei der Polizei anmelden, unabhängig vom Alter. Im Falle eines Verstoßes: wenn der Eigentümer sein Eigentum pachtet oder eine Agentur mietet, die keine Lizenz besitzt, wenn kein spezieller Code im Polizeisystem eingeht, wenn die Gäste nicht am Tag der Einreise in die Wohnung angemeldet waren oder bei der Registrierung korrekte Passinformationen erhalten wurden, werden sehr hohe Geldbußen verhängt. In den letzten Monaten werden Raubzüge überprüft, Inspektionen gehen in eine bestimmte Wohnung und fragen nach Dokumenten.

Bei der Kontrolle der Wohnung und bei der Feststellung eines Verstoßes wird dem Eigentümer eine Geldstrafe von 10.000 Lire (ca. 2.500 Euro) und der Mieter eine Geldstrafe von 5.000 Lire (ca. 1.200 Euro) und eine mögliche Abschiebung in Rechnung gestellt. Nach dem neuen Gesetz muss sich jeder Mieter bei der Polizei anmelden. Dies kann entweder vom Eigentümer persönlich (sofern er über alle erforderlichen Genehmigungen verfügt) oder von einem Immobilienbüro vorgenommen werden, das auch über alle Berechtigungen verfügt. Wir haben wiederum alle erforderlichen Dokumente und Genehmigungen erhalten, damit Sie sich überall legal registrieren können und Sie nicht irgendwo hingehen und sich registrieren müssen. 

Wir haben eine Lizenz erhalten, einen speziellen Zugangscode im Polizeisystem erhalten und das entsprechende Programm installiert. Aufgrund all dieser Gesetzesänderungen hat sich die Anzahl der von uns angebotenen Wohnungen in unserem Portfolio jedoch erheblich verringert, da nicht alle Wohnungen aufgrund der fehlenden Eigentümer in der Türkei die erforderlichen Dokumente verarbeiten konnten. Dies ist auch im Prozess, und wir hoffen in naher Zukunft und dieses Problem wird sicher gelöst. Im Zusammenhang mit allen Neuerungen werden auch die Kosten für Wohnungen im Vergleich zu den Vorjahren geringfügig erhöht, da die Steuer auf die Mieteinnahmen erhöht wird und die damit verbundenen Kosten für die Registrierung von Gästen steigen.

Gerne beraten wir Sie zu allen Fragen und Konditionen von Mietwohnungen. Wir freuen uns, Ihnen eine Auswahl an guten Apartments anbieten zu können, die für einen angenehmen Aufenthalt bereit sind. Alle Sorgfalt bei der Registrierung und Registrierung von Ihnen bei der Polizei werden wir übernehmen. MAXHOME INVEST - verfügt über alle erforderlichen Genehmigungen, Lizenzen und Programme zur rechtmäßigen, zuverlässigen und sicheren Vermietung von Immobilien in der Türkei.

Wir bitten Sie, vorsichtig und wachsam zu sein, wenn Sie Ihren Urlaub und Ihren Urlaub in der Türkei planen. Vertrauen Sie Ihrem Urlaub nur zuverlässigen Partnern.

PS Link zur offiziellen Version des Gesetzes über die kurzfristige Miete in der Türkei, das  Gesetz auf Türkisch Wir wünschen Ihnen einen unvergesslichen Urlaub in unserem fabelhaften Land)))) Und wir erwarten Sie in unserem sonnigen Alanya)) Autor: Anna Unal

Autor:

28.03.2018
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